Hundegesetz
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Die sogenannte "Beißstatistik" 2008/2009

Seit 2003 wird in Nordrhein-Westfalen genau Statistik über alle Vorfälle geführt und ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Leider dauert es immer etwas, bis der Bericht erstellt ist und dann auch noch einmal, bis er zum Download zur Verfügung steht.

Aber nun liegt der Bericht für 2008/2009 vor und wir möchten an dieser Stelle auf den Bericht verweisen, den sich alle Hundehalter einmal unvoreingenommen durchlesen sollten um aktuelle Entwicklungen zu erkennen, Vorurteile abzubauen und eigene Konsequenzen zu ziehen.


Zecken, leider immer ein Thema

Zecke
Das Bild der Zecke stammt von Wikipedie.de
und ist lizensiert nach Regeln der
Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License.
Der ausführliche Bericht über Mittelmeerkrankheiten bei Hunden in der WDR-Sendung "Tiere suchen ein Zuhause" ist uns Anlass genug, das Thema Zecken kurz aufzugreifen.

In Deutschland ist die Zeckenzeit, je nach Witterung, von März bis Oktober. Im Frühsommer und Herbst treten sie gehäuft auf, aber selbst im Winter ist man bei milden Temperaturen (über 10°C) nicht vollkommen sicher vor ihnen. Weltweit gibt es ca. 850 verschiedene Arten dieser blutsaugenden Parasiten, wobei in Europa für den Hund 3 Arten von Bedeutung sind: der Holzbock, die braune Hundezecke und die Auwaldzecke.

Insgesamt durchläuft eine Zecke 4 Entwicklungsstadien - Ei, Larve, Nymphe und schließlich ausgewachsene Zecke. Für ihre Entwicklung muss eine Zecke von einem Wirt Blut saugen. Um alle Stadien zu durchlaufen braucht sie 3 Wirtstiere, da sie sich nach jeder Blutaufnahme vom Wirt fallen lässt und sich häutet. Die Dauer des Entwicklungszyklus ist bei den 3 Arten sehr unterschiedlich. Er geht von 3-4 Monaten bei der braunen Hundezecke bis hin zu 2-3 Jahren beim gemeinen Holzbock. Ausgewachsen sind diese Zecken ca. 2-5 mm groß und können vollgesogen bis auf etwa 15 mm anschwellen.

Zecken fühlen sich in einer warmen und feuchten Umgebung wohl. Wir finden sie hauptsächlich im Wald auf dem Boden und auf Sträuchern, aber auch auf Wiesen im Gras. Im Vorübergehen nehmen die Hunde die Zecken auf. Am Wirtstier suchen sich die Zecken dann eher dünne Hautstellen (z.B. Hautfalten, Ohren, Unterbauch) und verankern sich dort mit ihren Mundwerkzeugen zur Blutaufnahme. Je nach Entwicklungsstadium und Zeckenart kann die Blutaufnahme bis zu einer Woche dauern.

Mittlerweile ist jede dritte Zecke Träger gefährlicher Krankheiten, die sie während der Blutaufnahme auf ihren Wirt übertragen kann. Auch wenn sich diese Seite hauptsächlich mit Hunden beschäftigt, wollen wir erwähnen, dass Holzwurm und Auwaldzecke sich nicht auf Hunde als Wirte beschränken, sondern z.B. auch auf den Menschen gehen. Von daher sei als erstes auch die für den Menschen so gefährliche Hirnhautentzündung erwähnt. Auch die mit Fieber, Mattigkeit, Hautveränderungen, Lähmungserscheinungen, Störungen der Nierenfunktion und Gelenkentzündungen einhergehende Lyme-Borreliose kann vom Holzbock auf Menschen und Hunde übertragen werden. Weiter erwähnenswert sind noch die von der braunen Hundezecke übertragenen Krankheiten Babesiose und Ehrlichiose. Beide Krankheiten zeigen ähnliche Symptome und zwar Apathie, Mattigkeit, Fieber, Anämie, Milzvergrößerung, Gelbsucht und zum Teil auch Bewegungsstörungen mit epileptischen Anfällen.

Was tun

Beugen Sie so gut wie möglich vor. Es gibt zahlreiche Produkte (Halsbänder, Sprays, Puder, Spot-On, Chips, ...) mit denen man den Zeckenbefall zwar selten zu 100% vermeiden kann, aber zumindest wesentlich vermindern. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt über das geeignete Mittel für Ihren Hund. Beim Tierarzt können Sie sich auch informieren, ob eine Borreliose-Schutzimpfung für Ihren Hund sinnvoll ist.

Nach jedem Spaziergang sollten Sie Ihren Hund gründlich auf Zecken untersuchen. Wenn Sie eine Zecke entdecken, dann entfernen Sie diese sofort mit einer Zeckenzange. Dabei sollten Sie die Zecke möglichst nahe der Hautoberfläche erfassen. Auch hier gilt natürlich, im Zweifelsfalle immer den Tierarzt aufsuchen.

Zeckenschule
www.zeckenschule.de

Weitere Informationen.

Dieser Beitrag kann und will nicht erschöpfend das Thema Zecken behandeln. Es geht uns in erster Linie darum, Sie für dieses Thema einmal wieder zu sensibilisieren. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt über dieses Thema und suchen ihn auf, sobald Ihr Hund verdächtige Symptome zeigt.

Im Internet finden Sie zahlreiche Seiten, die sich umfangreich mit diesem Thema beschäftigen. Eine sehr nett gemachte Homepage zum Thema Zecken finden sie unter Zeckenschule.de. Auch wenn sich diese Seite hauptsächlich mit dem Thema Zecken und Menschen beschäftigt, ist ein Besuch lohnenswert.


Mit dem Hund auf Reisen

Saas Fee
Gerade in letzter Zeit haben Berichte über hohe Geldstrafen wegen nicht Beachtung der Leinenpflicht oder gar Einschläferung Pit-Bull-ähnlicher Hunde in den Niederlanden in den Medien für Verunsicherung unter Hundebesitzern gesorgt. Deswegen möchten wir an dieser Stelle zumindest ein paar Hinweise geben, was Sie beachten sollten, wenn Sie mit Ihrem Hund auf Reise gehen.

Eine Reise muss gar nicht ins Ausland führen schon in Deutschland gelten in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Richtlinien. Daher sollte man sich auch vor innerdeutschen Reisen erkundigen, welche Bestimmungen am Ort gelten. Auf der Seite Maulkorbzwang sind die Verordnungen der Bundesländer übersichtlich gelistet. So kann man sich im vorab zumindest über die als gefährlich gelisteten Hunde erkundigen und eventuelle Maulkorbpflichten. Wie es mit dem Leinenzwang aussieht lässt sich dann aber immer noch nicht generell sagen, da dies kommunal geregelt wird. Da hilft nur ein Anruf im Bürgerbüro der besuchten Gemeinde.

Wenn es schon in Deutschland keine einheitliche Richtlinie gibt, dann erst recht nicht bei einer Reise ins Ausland. Mehr oder minder generell gilt, der Hund muss geimpft sein, aber welche Impfungen im Detail und wie lange diese zurück liegen darf unterscheidet sich schon wieder massiv. Eine Tollwutimpfung ist eigentlich überall Vorschrift. Bei den meisten Ländern sollte diese mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und nicht länger als 12 Monate zurückliegen. In einigen Ländern sind zusätzlich Impfungen gegen Staupe, Leptospirose, infektiöse Hepatitis und Parvovirose erforderlich.

In verschiedenen Ländern herrscht ein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen. Wenn ein solches Verbot besteht, dann gehören Pit-Bull und Tosa Inu fast immer dazu. Hier greift auch die viel diskutierte Regelung in den Niederlanden, wo schon Pit-Bull ähnliche Tiere verboten sind. Wer also einen Hund hat, der auch nur im entferntesten in diese Kategorie fällt, sollte die Hinweise der Niederländischen Botschaft beachten. In der Schweiz z.B. gilt, dass die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute bei Tieren jünger als fünf Monate verboten ist. In Schweden hingegen wird Hybriden aus Wolf und Hund die Einreise verweigert. Also auch hier gilt, vor einer Reise gilt es sich genau zu informieren, damit man an der Grenze keine unangenehme Überraschung erlebt.

Vor Ort gilt es dann die lokalen Bestimmungen zu beachten. So z.B. sind in Portugal Hunde am Strand und in öffentlichen Verkehrsmitteln generell untersagt, besteht in Italien eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen in Griechenland Hunde nur dann Eisenbahn fahren, wenn alle Mitreisende damit einverstanden sind. Die Hundezeitung hat sich die Mühe gemacht und alle Bestimmungen übersichtlich zusammen gefasst.

Es macht also nicht nur Sinn sich vor einer Reise mit den Bestimmungen vertraut zu machen sondern schon im Vorfeld einer Urlaubsplanung. Erfragen Sie immer die aktuellsten Richtlinien, da sich diese auch häufiger ändern. Daher können weder wir noch andere Web-Seiten trotz sorgfältisgter Recherche garantieren, dass sich die Vorschriften nicht schon wieder geändert haben. Wenn Sie das beachten, dann steht einem unbeschwerten Urlaub, der auch Ihrem Hund Freunde macht, nichts mehr im Wege.

Der Sachkundenachweis

In §11 des Landeshundegesetzes steht u.a.
  1. Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
  2. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
  3. Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
  4. Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
Bei der Prüfung handelt es sich um einen "Multiple Choice Test", der das Ankreuzen der richtigen Antwort aus mehreren vorgeschlagenen Alternativen erlaubt. Zur Vorbereitung finden Sie hier den gesamten Fragenkatalog (PDF-Download), aus denen die Prüfung zusammengestellt wird.

Das Landeshundegesetz

Hundegesetz
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Im Dezember 2002 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

In diesem Zusammenhang wurde im Dezember 2003 die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW" erlassen.


Hundegesetz
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Die sogenannte "Beißstatistik" 2006

Auch im vergangenen Jahr mußten wir immer wieder über Beißvorfälle in der Zeitung lesen. Seit 2003 wird in Nordrhein-Westfalen genau Statistik über alle Vorfälle geführt und einmal pro Jahr wird ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Wie im letzten Jahr möchten wir an dieser Stelle auf den aktuelle Bericht verweisen, den sich alle Hundehalter einmal unvoreingenommen durchlesen sollten um aktuelle Entwicklungen zu erkennen, Vorurteile abzubauen und eigene Konsequenzen zu ziehen.


Sommerzeit

Schwimmen im Sommer
Aussergewöhnlich früh setzen in diesem Jahr die hohen Temperaturen ein, so dass wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die damit verbundenen Gefahren für unsere vierbeinigen Freude hinweisen möchten.

Schwimmen im Sommer
Ein Hund ist nicht vernünftig, er wird uns z.B. bei einer Jogging-Runde so lange begleiten, bis er umkippt und auch im Spiel mit Artgenossen wird er seine Grenzen nicht beachten. Es ist unsere Aufgabe unsere Tiere vor ihrem Übernut zu beschützen.

Schwimmen im Sommer
Die Gefahr, dass unsere Hunde sich überanstrengen und dadurch überhitzen ist nicht zu unterschätzen. Vollkommener Kreislaufzusammenbruch oder Hitzschlag sind bei Hunden in den heissen Sommermonaten leider keine Seltenheit.

Das A und O ist natürlich, dass der Hund genug zu trinken bekommt. Im Handel sind verschiedene transportable Trinkbehälter erhältlich, die es ihnen ermöglichen ihre Hunde mit ausreichend Wasser zu versorgen.

Schwimmen im Sommer
Machen Sie beim Sport oder Spaziergang mit anderen Hunden immer wieder Pausen. Wenn ihr Hund stark hechelt, sich sofort hinlegt und an seinem Umfeld nicht mehr sehr interessiert ist, dann ist dies ein deutliches Zeichen für eine Überanstrengung.

Schwimmen im Sommer
Ein kühles Bad lieben nicht nur wir Menschen, auch für unsere vierbeinigen Freunde ist das im Sommer eine herliche Abwechslung. Man sollte hier darauf achten, das die Hunde ins Wasser gehen z.B. an einem flachen Ufer, und nicht z.B. von einer Böschung springen. Genau wie beim Menschen kann eine plötzliche Abkühlung den Kreislauf überfordern.

Auch unsere Kurse und Spaziergänge passen wir an die Sommertemperaturen an, d.h. wenn es sehr warm ist, fällt das Training etwas lockerer aus, was meist auch bei Herrchen und Frauchen auf uneingeschränkte Zustimmung trifft. Wir bauen in die Kurse auch gezielt Schwimmübungen ein um auch ängstliche Hunde ans Wasser zu gewöhnen.

Wölfe in Deutschland

Wölfe in Deutschland

Oftmals hören wir während unserer Arbeit "Das ist noch der Wolf im Hund", insbesonder dann, wenn es um unerwünschte Verhaltensweisen geht. Manchmal ist dieser Hinweis auf die Abstammung des Hundes durchaus korrekt, oft beruht er aber auch auf Unwissenheit über die Verhaltensweisen frei lebender Wölfe.

Im Jahre 2000 wurden seit langer Zeit zum ersten mal wieder Wölfe in Freiheit auf deutschem Gebiet geboren. Das Lausitzer Wolfgebiet erstreckt sicht über ca. 700 km2 an der Grenze zu Polen. Auch wenn die Population noch sehr gering ist machen effekthaschende Medienberichten den Wölfen das Leben schwer. Daher möchten wir an dieser Stelle gerne auf das folgende Internetseiten hinweisen, die sich ausführlich mit dem Thema beschäftigen und sicher wertvolle Aufklärungsarbeit leisten: Freundeskreis Wölfe in der Lausitz e. V. und Kontaktbüro "Wolfsregion Lausitz". Auch der BUND hat sich auf einer eigenen Wolfs-Seite dem Thema angenommen.

Die Rechte des Hundes

Die Rechte des Hundes wurden in zwei Workshops bei CANIS - Zentrum für Kynologie unter Mitwirkung von Dr. Erik Zimen erarbeitet. Zunächst beleuchtete man das Tier Hund von allen Seiten und leitete daraus seine Bedürfnisse ab. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte wurden dann die Rechte des Hundes entworfen.

Die Rechte zum Nachlesen

Die Landesliste für "gefährliche Hunderassen"

Rasseliste
Wiki-Link
Ob ein Hund als "gefährlicher Hund" gewertet wird oder nicht richtet sich nach dem Bundesland, in dem er lebt bzw. sich aufhält. Insgesamt 13 Bundesländer führen Rasselisten, in denen rassebedingt gefährliche Hunde aufgeführt werden. Einige Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, unterscheiden dabei in sogenannte "Klasse 1" und "Klasse 2" Hunde. "Klasse 2" Hunde haben die Chance in einem Wesenstest zu beweisen, dass sie nicht gefährlich sind.

Aufgrund der Klassifizierung ergeben sich je nach Bundesland verschiedene Auflagen, beachten Sie diese bitte auch wenn Sie z.B. mit Ihrem Hund in einem anderem Bundesland Urlaub machen.